U16 - WAhl

11. und 13. September 2026 

findet die 

U16-Kommunalwahl statt!

 

Die Wahl funktioniert fast genauso wie die der Erwachsenen:

 

Wahlen sind geheim. Das heißt es gibt Wahlräume, in denen jede:r für sich einen eigenen Stimmzettel ankreuzt. Dieser kommt gefaltet in eine Wahlurne, die erst nach der Schließung des Wahllokals am Sonntag den 13. September zur Zählung geöffnet wird. Auf dem Stimmzettel kommen keine Namen oder Adressen.

Wichtig: Selfis mit Stimmzettel sind übrigens bei Wahlen nicht erlaubt!

 

Was gewählt wird:

 

Die Erwachsenen bekommen gleich FÜNF verschiedene Wahlzettel. Sie wählen:

  1.  die Abgeordneten der kommunalen Vertretung des Landkreises Nienburg/Weser (Kreistagswahl)

  2. die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. des Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Nienburg/Weser (Landrätin bzw. Landrat)

  3. die Abgeordneten der kommunalen Vertretungen der Samtgemeinde Heemsen (Samtgemeinderat)

  4. die Abgeordneten ihrer Mitgliedsgemeinden (Drakenburg, Haßbergen, Heemsen und Rohrsen) 

  5. den Hauptverwaltungsbeamten der Samtgemeinde Heemsen (Samtgemeindebürgermeister)

 

Das ist ganz schön viel! Deshalb wählen wir bei der U16- Wahl nur zwei Bereiche! Du kannst Deine Stimme abgeben für:

  1. den Samtgemeindebürgermeister

  2. die Abgeordneten des Samtgemeinderates Heemsen

 

Anders als bei der Bundestagswahl kannst Du auf den beiden Stimmzetteln unterschiedlich viele Kreuze machen. 

 

Bei dem Samtgemeindebürgermeister ist es einfach. Du musst Dich für einen der beiden Kandidaten entscheiden und bei diesem EIN Kreuz machen. 

 

Für die Abgeordneten des Samtgemeinderates Heemsen hast Du insgesamt DREI Kreuze. Du kannst dabei deine Kreuze einer Partei, einer bestimmten Person geben oder Du kannst Deine Kreuze unterschiedlich verteilen. Das kannst Du sowohl bei den Parteien, aber auch bei den Personen machen. Du kannst also Deine Stimme aufteilen und sowohl Personen und/oder Parteien wählen. 

Eins ist dabei aber ganz wichtig! Bei mehr als DREI Kreuzen wird Deine Stimme ungültig und der gesamte Wahlzettel wird nicht mitgezählt! 

 

Kurze Fakten:

 

In diesem Jahr haben sich zwei Kandidaten zur Wahl des Samtgemeindebürgermeister aufgestellt. Bei dem Samtgemeinderat der Samtgemeinde Heemsen stehen ACHT Parteien mit insgesamt 46 Bewerber:innenst zur Wahl. 

Anders als bei den Bundestagswahl muss man bei der Kommunalwahl in Niedersachsen mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche oder europäische Staatsangehörigkeit haben und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde einen Wohnsitz haben.

 

Ohne Dich wird´s nix

 

Du weißt nicht, wen Du wählen sollst oder wie Du eine Entscheidung treffen kannst?!?

Keine Angst, denn das geht ganz vielen Erwachsenen genauso ;-) Manche gehen deshalb nicht zur Wahl. Es wäre sehr schade, wenn Du deshalb nicht kommen würdest! Besonders Kinder und Jugendliche dürfen gerne laut und deutlich ihre Meinung sagen! 

 

Anders als bei den anderen Wahlen gibt es bei der Kommunalwahl leider keine Wahl-O-Maten, Swiper oder Frage und Antworten für Kinder und Jugendliche. Wie kannst Du trotzdem eine Entscheidung treffen? 

 

Mein Tipp: überlege Dir drei Fragen mit Themen, die Dir für das Leben hier in der Samtgemeinde richtig wichtig sind. Das kannst Du auch zusammen mit Deinen Freund:innen, Deiner Familie oder im Verein machen. Schicke diese zum Beispiel an beide Kandidaten zum Samtgemeindebürgermeisters. Die Antworten kannst Du dann direkt miteinander vergleichen. Vielleicht helfen Dir die Antworten, um am Ende eine Entscheidung zu treffen! Wenn Du möchtest, dass Deine Fragen nicht öffentlich gemacht werden sollen - zum Beispiel auf Insta, TickTock & Co - dann schreib das einfach freundlich mit dazu ;-) 

 

Hier findest Du allgemeine Infos zum Thema "Kommunalwahl". Denn Du verstehst, worum es geht, können Dir Entscheidungen leichter fallen ;-)

 

Ohne Dich wird´s nix
Wer macht was?

Fakten zu den U16/ U18 - Wahlen:

 

Als realitätsnahes Projekt der politischen Bildung setzt sich U18 dafür ein, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (zumindest symbolisch) wählen gehen und sich damit politisch laut und sichtbar ausdrücken.

U16/18-Wahlen werden seit dem Jahr 1996 immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten. Zur Bundestagswahl, Europawahl, Landtagswahlen etc. rücken politische Zukunftsdiskussionen ins Zentrum des öffentlichen Interesses. Das beschäftigt auch Kinder und Jugendliche, sie stellen sich Fragen und äußern politische Wünsche.

Mitmachen können ausnahmslos ALLE Minderjährigen, die sich in Deutschland aufhalten.

Demokratie